
Besonders im Straßenverkehr geschieht es schnell, Beschuldigter in einem Strafverfahren zu werden. Da ca. jede dritte Verurteilung in Strafsachen solche Delikte betreffen, werden die Ermittlungen gerne nach Schema F schnell abgearbeitet.
Für den Beschuldigten ist es wichtig, dass er einen Verteidiger hat, der dem entgegenwirkt. Meist geht es um die Fahrerlaubnis und um die wirtschaftliche Existenz. Deshalb müssen schon im Ermittlungsverfahren die Weichen richtig gestellt werden.
Es muss beachtet werden, dass die Strafverteidigung oftmals dem Versicherungsrecht entgegenläuft. Die Strategie des „Nachtrunks“ kann schnell zum Verlust des Versicherungsschutzes wegen Obliegenheitsverletzung führen.
Eine Verteidigung muss herausarbeiten, dass hier ein Ausnahmefall vorliegt der zu großen Folgen wie etwa Arbeitsplatzverlust führen kann.